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Einmalbeiträge![]()
Bei der Pensionskasse ist Ihr Geld gut aufgehoben. Neben laufenden Beiträgen können Sie auch Einmalbeiträge in Ihr Vorsorgekonto einzahlen. Am wirkungsvollsten erfolgt das über den Arbeitgeber, z.B. aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Dann erhalten Sie die volle staatliche Förderung und ggf. auch einen Zuschuss des Arbeitgebers. Sie können auch direkt von Ihrem privaten Bankkonto in Ihr Vorsorgekonto einzahlen. Nutzen Sie dafür folgende Bankverbindung: Hamburger Pensionskasse Konto 163 956 000 BLZ 210 500 00 HSH Nordbank Als Betreff geben Sie bitte "Einmalbeitrag" und Ihre Bestandsnummer an, die Sie auf Ihrer Mitgliedsbescheinigung oder Ihrem Kontoauszug finden. Bei privaten Beiträgen ab 10.000 EUR jährlich benötigen wir eine Auskunft über den Gesundheitszustand. Bitte fordern Sie das Formular telefonisch an oder laden es hier runter und warten Sie in diesem Fall unsere Zustimmung zur Zahlung ab. Für private Einzahlungen gibt es keine staatliche Förderung der Beiträge. Statt dessen fördert der Staat die spätere Rente. Aus privaten, versteuerten Beiträgen resultierende Renten werden nämlich nur zu einem kleinen Teil besteuert. Bei Rentenbeginn mit Alter 65 werden z.B. nur 18 % der Rente besteuert. Der Rest fließt Ihnen steuerfrei zu. Abfindungen / Beiträge beim Ausscheiden / Entlassungsentschädigungen Eine besonders attraktive Möglichkeit besteht im Fall des Ausscheidens. Wer bereits vor dem 01.01.2005 zur Pensionskasse angemeldet war, kann im Jahr des Ausscheidens unter Umständen sehr hohe Einmalbeiträge mit staatlicher Förderung in sein Vorsorgekonto einzahlen. Die Höhe des geförderten Betrages hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Die Dauer der Mitgliedschaft in der Pensionskasse ist nicht entscheidend. Wer z.B. 20 Jahre lang im Betrieb gearbeitet hat, kann über 35.000 EUR staatlich gefördert einzahlen. Sie können Sonderzahlungen und auch Abfindungen (sogenannte Entlassungsentschädigungen) als Einmalbeiträge in Ihr Vorsorgekonto einzahlen. |
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