 - Vorsorge in 3 Schritten
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Finanzierung
Wir empfehlen Unternehmen, die eine Altersversorgung anbieten und einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag leisten wollen, auch ihre Arbeitnehmer pflichtmäßig durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung zu beteiligen. Durch die Beteiligung an der Finanzierung wird dem Arbeitnehmer der wirtschaftliche Wert der Zusatzversorgung immer wieder neu vor Augen geführt. Der Effekt, "Was nichts kostet, ist nichts wert", wird vermieden. Die Finanzierung durch die Arbeitnehmer wird z.B. in % der jährlichen Sonderzahlung (13. Gehalt, ergebnisabhängige Prämien) oder des laufenden Gehalts ausgedrückt. Für alle Arbeitnehmer sind Beiträge an die Pensionskasse gem. § 3 Nr. 63 EStG bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2012 liegt diese Fördergrenze bei 2.688 EUR. Beiträge über diese Grenze hinaus können ebenfalls steuerbegünstigt eingezahlt werden. Für neue Versorgungszusagen gilt ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 EUR, der zusätzlich steuerfrei - aber sozialversicherungspflichtig - eingezahlt werden kann. Die Beitragshöhe, d.h. die Höhe des Aufwandes, ist jederzeit abänderbar. Konkret ergeben sich folgende Finanzierungsbausteine, wenn der Arbeitnehmer Barlohn in Versorgungslohn umwandelt und der Arbeitgeber seinen Spareffekt als Vorsorgezuschuss weiterreicht. | Gehalt | Steuer- klasse | Entgeltum- wandlung | Arbeitgeber- zuschuss | Versorgungs- aufwand gesamt | Spareffekt und AG-Zuschuss | Effektiver Eigentanteil | % |
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| 1.000 | I / IV | 250 EUR | 50 EUR | 300 EUR | 138,61 EUR | 159,95 EUR | 54% | | 1.000 | V | 250 EUR | 50 EUR | 300 EUR | 200,13 EUR | 98,43 EUR | 33% | | 1.500 | I / IV | 500 EUR | 100 EUR | 600 EUR | 335,00 EUR | 262,13 EUR | 44% | | 1.500 | V | 500 EUR | 100 EUR | 600 EUR | 397,99 EUR | 199,15 EUR | 33% | | 2.000 | I / IV | 500 EUR | 100 EUR | 600 EUR | 337,30 EUR | 259,83 EUR | 44% | | 2.000 | III | 500 EUR | 100 EUR | 600 EUR | 296,85 EUR | 300,28 EUR | 50% | | 2.500 | III | 750 EUR | 150 EUR | 900 EUR | 520,01 EUR | 375,68 EUR | 42% | | 3.000 | III | 1.000 EUR | 200 EUR | 1.200 EUR | 651,69 EUR | 542,56 EUR | 45% |
(Stand 2011)
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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