 - Vorsorge in 3 Schritten
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Flexibilität
Als besondere Vorteile bietet die Vorsorge über die Pensionskasse höchstmögliche Flexibilität und Fortführungsfähigkeit nach einem Arbeitgeberwechsel. Der Arbeitnehmer kann seine Anwartschaft sofort nach dem Beginn der Beitragszahlung nicht nur mitnehmen, sondern entweder allein oder mit seinem neuen Arbeitgeber fortführen.
Außerdem kann der Arbeitnehmer jederzeit in beliebiger Höhe versteuerte Zusatzbeiträge einzahlen und so seinen persönlichen Vorsorgebedarf je nach Leistungsfähigkeit decken.
Der Arbeitgeber hat ebenfalls die Möglichkeit, z.B. abhängig vom Jahresergebnis zusätzliche Vorsorgebeiträge einzuzahlen. Die spätere Rentenzahlung und die Rentenanpassung trägt allein die Pensionskasse. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber kein Risiko aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes zur Unverfallbarkeit.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
Übertragungen online berechnen |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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