 - Vorsorge in 3 Schritten
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Mitarbeiter
Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer über ihre tarifvertraglichen Ansprüche informieren. Das ergibt sich teilweise aus dem Tarifvertrag, bzw. aus der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Informationspflicht im Rahmen von betrieblichen Versorgungszusagen.
Je nach unternehmerischer Ausrichtung kann diese Information eine kurz gehaltene Pflichtübung sein, oder die tarifliche Altersvorsorge wird in ein betriebliches "Sozialmarketing" einbezogen. Zahlreiche Unternehmen wenden dieses Konzept bereits erfolgreich an.
Sofern es zur Unternehmenskultur passt, kann auch der Betriebsrat aktiv in die Information der Arbeitnehmer einbezogen werden. Das ist eine sinnvolle und erfolgversprechende Aufgabe für den Betriebsrat.
Die Pensionskasse unterstützt den Arbeitgeber bei der Information seiner Belegschaft durch ein breitgefächertes Angebot an unterschiedlichen Textvorlagen bis hin zur Vorbereitung von umfassenden, zielgruppengerechten Kampagnen. Die Pensionskasse informiert die Arbeitnehmer auch direkt, z.B. durch telefonische Beratung und auf speziellen Arbeitnehmerseiten im Internet.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
Übertragungen online berechnen |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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