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So kommen Sie zu Ihrem guten Recht:![]()
Gutes Recht Nr. 1: Arbeitgeberbeitrag Es ist ganz einfach. Den im Tarifvertrag geregelten Arbeitgeberbeitrag erhalten Sie i.d.R. automatisch, wenn Sie in der Ernährungsindustrie beschäftigt sind. Im Handel müssen Sie ihn bei der Personalverwaltung geltend machen. Gutes Recht Nr. 2: Eigener Zusatzbeitrag Auch das ist einfach. Die Personalverwaltung hat ein Formular, in das Sie Ihre Zusatzbeiträge eintragen. Alles weitere erledigt die Personalverwaltung. Die Personalverwaltung stellt für Sie die staatliche Förderung durch Steuerfreiheit und Sozialabgabenfreiheit sicher. Sie sehen es auf Ihrer Lohnabrechnung. Wenn Sie z.B. 1.000 Euro Zusatzbeitrag eintragen, mindert sich das an Sie ausgezahlte Gehalt nur um rd. die Hälfte. Wenn Sie es vorher ganz genau wissen wollen, klicken Sie auf den Förderrechner und lesen Sie weiter unter Persönliche Zusatzbeiträge. |
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