 - Vorsorge in 3 Schritten
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Steuern und Sozialabgaben
Die folgende Tabelle zeigt, wie die Beiträge an die Pensionskasse und die Rente aus der Pensionskasse steuerlich und durch Sozialabgaben behandelt werden. Für Beiträge oberhalb von jährlich 2.688 EUR (2012) und für Beiträge, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gelten weitere Vergünstigungen, die unter Förderung erläutert werden. * Für Renten, die auf Beiträgen beruhen, die über den Arbeitgeber pauschal oder individuell versteuert oder vom Arbeitnehmer privat eingezahlt wurden, gilt die Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil. Der Ertragsanteil beträgt je nach Alter bei Beginn der Rente zwischen 17% und 22% der Gesamtrente. Die „Riester-Rente“ ist voll steuerpflichtig.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
Zuschussrente |
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Keine Anrechnung der betrieblichen Altersvorsorge. Mehr unter Aktuelles. |
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