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Steuern und Sozialabgaben

Die folgende Tabelle zeigt, wie die Beiträge an die Pensionskasse und die Rente aus der Pensionskasse steuerlich und durch Sozialabgaben behandelt werden.

Beiträge Rente

Arbeitgeberbeiträge, Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers steuerfrei und sozialabgabenfrei bis 2.688 EUR (2012) steuerpflichtig Für Renten und Kapitalzahlungen gilt die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.
private Beiträge des Arbeitnehmers aus versteuertem Nettoeinkommennur der Ertragsanteil* ist steuerpflichtig


Für Beiträge oberhalb von jährlich 2.688 EUR (2012) und für Beiträge, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gelten weitere Vergünstigungen, die unter Förderung erläutert werden.

* Für Renten, die auf Beiträgen beruhen, die über den Arbeitgeber pauschal oder individuell versteuert oder vom Arbeitnehmer privat eingezahlt wurden, gilt die Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil. Der Ertragsanteil beträgt je nach Alter bei Beginn der Rente zwischen 17% und 22% der Gesamtrente. Die „Riester-Rente“ ist voll steuerpflichtig.


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