 - Vorsorge in 3 Schritten
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Tarifverträge in der Ernährungswirtschaft
In der Ernährungswirtschaft sind je Wirtschaftsbereich unterschiedliche Tarifverträge zur Altersvorsorge vereinbart worden. Alle Tarifverträge können über die Pensionskasse Ernährung und Genuss abgewickelt werden. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass keine sogenannte "negative Risikoauslese" eintritt. Die Anmeldung zur Pensionskasse muss also nach objektiven Kriterien erfolgen. Persönliche Risikomerkmale wie z.B. der Gesundheitszustand oder das Merkmal verheiratet / nicht verheiratet dürfen keine Rolle spielen. Deshalb ist die Pensionskasse Ernährung und Genuss in allen Tarifverträgen als alleiniger Durchführungsträger benannt bzw. ist die Entgeltumwandlung in einigen Tarifverträgen nur unter bestimmten mit der Pensionskasse Ernährung und Genuss vereinbarten Bedingungen auch für andere Durchführungsträger freigegeben. Auskünfte zu diesen Tarifverträgen und ihrer Auslegung geben die Tarifvertragsparteien. Das sind die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft NGG. Wir stellen hier nur die Eckpunkte der Tarifverträge vor.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Bei der HPK ist die Altersvorsorge in besten Händen. Davon konnten wir uns bei einer Hospitation selbst überzeugen und können anderen Mitgliedsunternehmen einen Besuch bei der HPK nur empfehlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen durch gutes Fachwissen und Kompetenz." Heinz Ostlinning Personalleiter FRANZ WILTMANN GmbH & Co. KG Westf. Fleischwarenfabrik |
Übertragungen online berechnen |
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Nach einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Altersvorsorge auf die Pensionskasse möglich. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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