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Tarifverträge in der Ernährungswirtschaft

In der Ernährungswirtschaft sind je Wirtschaftsbereich unterschiedliche Tarifverträge zur Altersvorsorge vereinbart worden. Alle Tarifverträge können über die Pensionskasse Ernährung und Genuss abgewickelt werden.

Es muss lediglich sichergestellt werden, dass keine sogenannte "negative Risikoauslese" eintritt. Die Anmeldung zur Pensionskasse muss also nach objektiven Kriterien erfolgen. Persönliche Risikomerkmale wie z.B. der Gesundheitszustand oder das Merkmal verheiratet / nicht verheiratet dürfen keine Rolle spielen. Deshalb ist die Pensionskasse Ernährung und Genuss in allen Tarifverträgen als alleiniger Durchführungsträger benannt bzw. ist die Entgeltumwandlung in einigen Tarifverträgen nur unter bestimmten mit der Pensionskasse Ernährung und Genuss vereinbarten Bedingungen auch für andere Durchführungsträger freigegeben.

Auskünfte zu diesen Tarifverträgen und ihrer Auslegung geben die Tarifvertragsparteien. Das sind die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft NGG.

Wir stellen hier nur die Eckpunkte der Tarifverträge vor.