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Wechsel

Eine bestehende Versorgungsanwartschaft kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf unterschiedliche Weise erhalten werden. Die jeweilige Verfahrensweise richtet sich nach der im individuellen Fall vorliegenden Grundkonstellation:
  • Der bisherige Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
    (Wechsel von einem Mitglied)
  • Der neue Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
    (Wechsel zu einem Mitglied)
  • Beide Arbeitgeber sind Mitgliedsunternehmen der HPK.
    (Wechsel innerhalb der Kasse)
Eine Beschreibung der Vorgehensweise für die verschiedenen Konstellationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Weitere Informationen: