Drucken

Infomail Dezember 2017

Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)

Die wichtigsten Klarstellungen sind unseres Erachtens:

Förderbetrag für Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis 2.200 Euro monatlich
In Randziffer 124 wird klargestellt, dass der Förderbetrag (für Kleinverdiener) der Einfachheit halber nur einmal jährlich zu ermitteln ist, wenn – wie regelmäßig bei der Hamburger Pensionskasse – der Arbeitgeberbeitrag als Einmalbeitrag im Kalenderjahr (bei der HPK: im Dezember) geleistet wird.

In Randziffer 108 wird klargestellt, dass Arbeitnehmer, die mehr als 2.200 Euro im Monat verdienen, ihr Gehalt durch Entgeltumwandlung im Monat Dezember unter diese Grenze drücken können, wodurch sie für den Förderbetrag förderfähig werden.
Weitere Informationen zum Förderbetrag

Verbesserte Förderung für Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen
In den Randziffern 33 und 85 f. des Rundschreibens wird klargestellt, dass der Bestandsschutz für die Pauschalversteuerung von Beiträgen, trotz des redaktionellen Fehlers im Gesetz, auch für Pensionskassen gilt, und zwar in Anrechnung auf die insgesamte steuerliche Förderung von 8 % der BBG-RV nach § 3 Nr. 63 EStG.
Weitere Informationen zu dieser verbesserten Förderung

Einen Überblick über alle wesentlichen Änderungen finden Sie auf der Sonderseite zum BRSG.



Jetzt Termin für die BRSG-Fachtagungen 2018 sichern!

Viele Mitgliedsunternehmen bringen bereits die praktische Umsetzung des BRSG auf den Weg. Profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch auf einer unserer Fachtagungen:

12. Juni 2018 in Nürnberg
19. Juni 2018 in Hamburg
21. Juni 2018 in Düsseldorf

Weitere Informationen zu den Tagungen samt Anmeldemöglichkeit erhalten Sie Anfang April.
(Stand 13.12.2017)

To top

Kontoauszug online abrufen

Ihren Kontoauszug können Sie unter Meine PEG jetzt online abrufen.

Benachrichtigungsservice


Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Wir möchten uns stetig verbessern und sind deshalb auf Ihr Feedback angewiesen. Welche besonders guten oder schlechten Erfahrungen haben Sie mit der Pensionskasse gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung .

Haben Sie Fragen?

Sie erreichen Ihre Mitgliederbetreuer für alle Fragen rund um Ihre Versorgung von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer
040 / 280 145-0.

Persönlicher Termin?

Jeden Donnerstag bieten wir von 14 – 17 Uhr bis zu halbstündige telefonische Beratungstermine zu Ihrem Vorsorgekonto, den Leistungen der Pensionskasse, dem Rentenantrag und Ihren weiteren persönlichen Fragen an. Klicken Sie auf Terminreservierung.Benachrichtigungsservice

Hamburger Pensionskassen sorgen für Premiere

Die Hamburger Pensionskasse (HPK) und drei weitere in Hamburg administrierte Einrichtungen investieren als erste...


Mehr

 
Impressum   | Datenschutzerklärung  |  Nutzungsbedingungen
© Hamburger Pensionsverwaltung eG