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Wechsel von einem Mitgliedsunternehmen

Scheidet der Arbeitnehmer aus einem Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse aus, kann er sein Vorsorgekonto ohne Beiträge fortführen. Seine Versorgungsanwartschaft ist vom ersten Tag an unverfallbar und wird automatisch beitragsfrei gestellt. Zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt kann er eine der nachfolgenden Optionen wählen.
  • Der Arbeitnehmer kann sein Vorsorgekonto bei der Pensionskasse mit Hilfe seines neuen Arbeitgebers fortführen. Der neue Arbeitgeber muss dafür nicht Mitglied der Hamburger Pensionskasse werden. Es genügt, wenn er bei der Beitragszahlung verwaltungstechnisch mitwirkt, damit die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei im Vorsorgekonto des Arbeitnehmers eingehen.

    Einzelheiten siehe unter: Mitwirkung an der Beitragszahlung durch neuen Arbeitgeber
  • Der Arbeitnehmer kann auch privat in die Pensionskasse einzahlen, z.B. solange er noch keinen neuen Arbeitgeber hat oder wenn der neue Arbeitgeber eine Mitwirkung verweigert. Bei privaten Beiträgen fallen allerdings die Steuer- und Sozialabgabenvorteile weg. Der Arbeitnehmer genießt dafür weiterhin die Vorteile einer sehr effizienten und soliden Vorsorge.
  • Der Arbeitnehmer kann sein Vorsorgekonto auch beitragsfrei stehenlassen. Dann wächst es allein durch die Überschussbeteiligung.
  • Schließlich kann der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel sein Vorsorgekonto auch auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen lassen.
Als Arbeitgeber informieren Sie den ausscheidenden Arbeitnehmer mit Hilfe des nachfolgenden Merkblatts über seine Möglichkeiten zur Fortführung.
Mitwirkung des neuen Arbeitgebers
Sofern Sie der neue Arbeitgeber eines in der Pensionskasse angemeldeten Arbeitnehmers sind, ohne selbst Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse zu sein, nehmen Sie bezüglich Ihrer Mitwirkung bei der Beitragszahlung bitte Kontakt zu uns auf.