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Alles zur neuen Standmitteilung

Überarbeitung des "Kontoauszugs"

Der Kontoauszug wurde überarbeitet, um eine ansprechendere Gestaltung und bessere Lesbarkeit zu erreichen. Einen neuen Namen gibt es auch: "Standmitteilung" statt Kontoauszug. Der Inhalt ist nahezu identisch geblieben.

Zudem gibt es seit 2020 ein weiteres Dokument mit dem Namen "Renteninformation". Die Renteninformation stellen wir ausschließlich online über unser Portal zur Verfügung.
 

Standmitteilung (vorher Kontoauszug)

In der "Standmitteilung" ist der aktuelle Stand der betrieblichen Altersvorsorge übersichtlich zusammengefasst.

  • Eingezahlte Beiträge 2020
  • Gesamtbeitrag (bislang eingezahlte Beiträge)
  • Übersicht der bereits erreichten Renten (z.B. im Falle einer Erwerbsminderung)
  • Hochrechnung der erreichbaren Rente
  • Aktuelle Verzinsung des Vorsorgekontos
  • Informationen zur Hochrechnung und weitere Hinweise


Renteninformation

Aufgrund neuer Informationspflichten gibt es ein weiteres Dokument mit dem Namen "Renteninformation", das wir ausschließlich online über das Portal zur Verfügung stellen.

Dieses umfassende Dokument enthält alle gesetzlich geforderten Angaben aus den Informationspflichten.

  • Angaben aus der Standmitteilung (Details siehe oben)
  • Eingezahlte Beiträge bis zum 31.12.2020 (Beitragsverlauf)
  • Übersicht Altersversorgungssystem
  • Tag des Renteneintritts
  • Überblick der Renten je Altersversorgungssystem
  • Einordnung der eingezahlten Beiträge (steuerfrei / versteuert)
  • Staatliche Zulagen im Familienzuschuss (sofern vorhanden)
  • Leistungselemente und Wahlrechte
  • Garantieelemente
  • Beschäftigungsverhältnis endet / Arbeitgeberwechsel
  • Steuerpflicht
  • Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Sicherungsvermögen
  • Jahresabschluss, Lagebericht, Grundsätze der Anlagepolitik (gem. § 234i VAG)
  • Annahmen zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen (sofern vorhanden)

Hintergrund zur Überarbeitung

Hintergrund für die inhaltliche und optische Überarbeitung ist das Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur EbAV II-Richtlinie am 13. Januar 2019. In diesem Gesetz wurden auch umfassende Informationspflichten für Pensionskassen gegenüber ihren Versorgungsanwärtern eingeführt (VAG- Informationspflichtenverordnung).
 

Die Standmitteilung ist da - schnell und bequem per E-Mail informiert

Mit unserem Benachrichtigungsservice informieren wir Sie schnell und bequem per E-Mail. Sie können sich entspannt zurücklehnen und erhalten eine E-Mail von uns, wenn Ihre Standmitteilung (vorher Kontoauszug) und die umfassende Renteninformation mit allen Pflichtangaben online zur Verfügung steht.

Die Anmeldung ist einfach. Hinterlegen und bestätigen Sie im Vorsorgeportal Ihre E-Mail-Adresse für den Benachrichtigungsservice.


Im Vorsorgeportal anmelden

Bitte geben Sie Ihre Bestandsnummer und Ihr selbst gewähltes Kennwort oder Ihr Initialkennwort ein. Ihr Initialkennwort finden Sie u.a. auf diesen Unterlagen:

Bei weiteren Fragen oder wenn Ihnen keine Unterlagen der Pensionkasse vorliegen, rufen Sie uns gerne an. Wir sind telefonisch von 7:30 bis 18:00 Uhr unter 040 / 28 01 45-0 für Sie da. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular.
 

Haben Sie Fragen?

Sie erreichen Ihre Mitgliederbetreuer für alle Fragen zu Ihrem Vorsorgekonto, den Leistungen der Pensionskasse, dem Rentenantrag montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer
040 / 280 145-300.Benachrichtigungsservice

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