Wir möchten Sie umfassend über Ihre betriebliche Altersversorgung mit unseren Versorgungseinrichtungen informieren. Zahlreiche Informationen finden Sie bereits auf unseren Internetseiten. Gerne beantworten wir auch Ihre telefonischen und schriftlichen Anfragen.
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen aus den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Allgemeine Informationen zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) |
Mitgliedergruppe F der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe P (18) der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe E der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe B der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe P der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe Bethel der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Informationen für Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234m und § 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) |
Mitgliedergruppe F der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe P (18) der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
(Stand 10.03.2021)
Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren werden daher in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Diese Berücksichtigung erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung).
Hier finden Sie die Positionierung der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG zum Thema Nachhaltigkeit.
(Stand 10.03.2021)
Im vergangenen Jahr informierten wir regelmäßig über die neue Beitragspflicht...
Mehr