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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind ab dem 1. Januar 2022 auch für alle vor dem 1. Januar 2019 geschlossenen Verträge zur Entgeltumwandlung 15 % Zuschuss zu zahlen.

Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) unterstützt Sie bei der richtigen Umsetzung.

Wir informierten ausführlich über die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Als Service stellen wir Ihnen diesen Foliensatz zur Verfügung und unsere Arbeitgeberinformation zur Bezuschussung einer Entgeltumwandlung.

  

Stand: 30.08.2021

 
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